Abriss-Streit: Düsseldorfer Gericht zwingt RWE und Mark-E zu zahlen
Das Kernkraftwerk in Hamm-Uentrop hat nach zahlreichen Problemen seinen Betrieb eingestellt. Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Kosten für den Rückbau von den Betreibern selbst getragen werden müssen, darunter der Konzern RWE und der Energieversorger Mark-E aus Hagen.
31.08.2024 14:14
Der Streit über die Abrisskosten des stillgelegten Kernkraftwerks in Hamm-Uentrop endete mit einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf, berichtete der deutsche Sender WDR.
Das Gericht entschied, dass die Verantwortung für die Übernahme der Abrisskosten beim Betreiberunternehmen liegt. Dieses Unternehmen hatte Klage gegen die Bundesregierung und das Land Nordrhein-Westfalen eingereicht, mit der Begründung, dass diese Kosten laut geltendem Rahmenvertrag von diesen Institutionen übernommen werden sollten. Das Gericht vertrat jedoch eine andere Auffassung und betonte, dass der Vertrag aus einer Perspektive interpretiert werden müsse, die solche Zahlungen in Anbetracht der Umstände seines Abschlusses nicht erfordere, so der WDR.
RWE und Mark-E sind am Unternehmen beteiligt
Am Betreiberunternehmen sind unter anderem der Energiekonzern RWE und der Energieversorger Mark-E aus Hagen beteiligt. Der Abbau des Reaktors könnte das Unternehmen Hunderte Millionen Euro kosten. Ihnen steht jedoch das Recht zu, Berufung gegen das Urteil einzulegen, die vom Oberlandesgericht Düsseldorf geprüft würde.
Der in den 80er Jahren als Zukunft der Kernenergie geplante Reaktor in Hamm-Uentrop wurde nach sechs Jahren Betrieb aufgrund zahlreicher Probleme und Pannen abgeschaltet. Der Rückbau der Anlage soll Ende 2030 beginnen.