NachrichtenBrandenburg stuft AfD als rechtsextrem ein: Politischer Aufruhr

Brandenburg stuft AfD als rechtsextrem ein: Politischer Aufruhr

Das Verfassungsschutzamt Brandenburg hat die AfD ebenfalls als Organisation mit rechtsextremen Ansichten eingestuft. Diese Information wurde von der brandenburgischen Innenministerin Katrin Lange von der SPD bekannt gegeben.

Alice Weidel
Alice Weidel
Bildquelle: © Getty Images | Anadolu

Mit der Entscheidung des Verfassungsschutzamtes Brandenburg wurde die AfD in vier deutschen Bundesländern und auf Bundesebene als Organisation mit rechtsextremen Ansichten eingestuft. Die Entscheidung über diese Partei wurde erst am letzten Freitag, den 2. Mai 2025, vom Bundesverfassungsschutz bekannt gegeben, nachdem jahrelange Untersuchungen eine neue Debatte über ein mögliches Verbot der AfD ausgelöst hatten.

Die AfD wurde bereits von den regionalen Verfassungsschutzämtern in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen als Organisation mit bestätigten rechtsextremen Bestrebungen eingestuft. Die Partei weist diese Vorwürfe zurück und hat in der Vergangenheit erfolglos gegen diese Entscheidungen geklagt. Auch im Fall ihrer Einstufung durch das Bundesverfassungsschutzamt hat sie bereits Klage eingereicht.

„Zerbrochenes Vertrauensverhältnis“

Die brandenburgische AfD reagierte mit scharfer Kritik auf die Entscheidung und sprach von "politischer Willkür". Parteichef René Springer wies die Anschuldigungen, die AfD verfolge verfassungsfeindliche Ziele, entschieden zurück. Er forderte vollständige Transparenz sowie die Veröffentlichung sämtlicher angeblicher Belege, die zu der Einstufung geführt hätten. Zudem betonte er, dass sich die AfD durch diese Vorgänge nicht einschüchtern lasse.

Die AfD ist die zweitstärkste Fraktion im brandenburgischen Landtag und die größte Oppositionspartei. Bei den Landtagswahlen im September des letzten Jahres erreichte sie 29,2 Prozent der Stimmen, knapp hinter der siegreichen SPD, die 30,9 Prozent erzielte. In Brandenburg regiert eine Koalition aus SPD und BSW unter der Führung von Ministerpräsident Dietmar Woikde von der SPD. Neben der AfD ist im Brandenburger Landtag nur die CDU vertreten. Andere Parteien schafften den Einzug nicht.

Am Dienstag, dem 6. Mai 2025, gab das Innenministerium in Potsdam bekannt, dass Jörg Mueller, der Leiter des brandenburgischen Verfassungsschutzes, von Innenministerin Katrin Lange seines Postens enthoben wurde. Offiziell wurde dies mit einem "zerbrochenen Vertrauensverhältnis" begründet – weitere Einzelheiten wurden nicht genannt.

Das Problem des „Volksverständnisses“

Aus der heutigen Stellungnahme, am 7. Mai 2025, des Sprechers des Brandenburger Innenministeriums geht hervor, dass der Grund für diese Entscheidung eine Verzögerung bei der Information von Ministerin Lange über die Erhöhung des Status der AfD von verdächtig extremistisch zu einer bestätigten rechtsextremen Gruppe war. Der Sprecher betonte, dass die Art und Weise der Kommunikation entscheidend war. Es ging nicht um eine „sachliche Entscheidung“. Die Einstufung der AfD bleibt unverändert.

Die brandenburgische Landesregierung hat am heutigen Mittwoch keine genaueren Informationen zu den Gründen für die Einstufung der brandenburgischen AfD veröffentlicht. In ähnlichen früheren Fällen spielten laut den Verfassungsschutzämtern unter anderem das auf ethnischer Herkunft basierende "Volksverständnis" eine entscheidende Rolle. Das Bundesverfassungsschutzamt erläuterte seine Entscheidung bezüglich der AfD damit, dass eine solche Haltung bestimmten sozialen Gruppen, insbesondere Migranten, nur einen „rechtlich diskriminierenden Status“ zuspricht, was der deutschen Verfassung widerspricht.

„Frühwarnzentrum“

Das Bundesverfassungsschutzamt übernimmt in Deutschland die Rolle des zivilen Nachrichtendienstes. Es ist unter anderem für die Beobachtung von demokratie- und verfassungsfeindlichen Gruppen verantwortlich. Bei entsprechenden Anhaltspunkten kann es diese vorläufig als verdächtig einstufen und Beweise dafür sammeln. Wenn es diese als ausreichend betrachtet, kann es die Bestrebungen als bestätigte Extremisten einstufen und dies öffentlich bekannt machen.

Die Verfassungsschutzämter haben keine exekutiven Befugnisse, sondern fungieren als sogenanntes Frühwarnzentrum für Politiker und die Öffentlichkeit. Politische Parteien können nur unter sehr strengen Bedingungen auf Antrag des Bundestages, der Bundesregierung oder des Bundesrates durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden. Strafrechtliche Ermittlungen fallen in die Zuständigkeit von Polizei und Justiz.

Die CDU Brandenburg übte deutliche Kritik an Innenministerin Katrin Lange. Ihr Hinweis, vom Verfassungsschutzchef des Landes nicht über die Bewertung der AfD informiert worden zu sein, wurde von CDU-Fraktionssprecher Rainer Genilke als wenig glaubhaft zurückgewiesen. Zudem warf er ihr vor, die Neutralität des Verfassungsschutzes zu gefährden und den Verdacht politischer Einflussnahme zu nähren – ein Vorgehen, das seiner Einschätzung nach radikalen Kräften in die Hände spiele.

Für Sie ausgewählt