EU‑Kommission geht gegen Shein vor: Vorwürfe wegen Irreführung
Die Europäische Kommission hat die chinesische Verkaufsplattform Shein aufgefordert, irreführende Praktiken gegenüber Kunden einzustellen. Zu den Vorwürfen gehören falsche Werbeaktionen und Preismanipulationen, die den Eindruck großer Preisnachlässe erwecken sollen.
In Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission haben Belgien, Frankreich, die Niederlande und Irland Verfahren gegen Shein eingeleitet, da es zu einer Verletzung von EU-Verbraucherschutzvorschriften gekommen sein soll.
Die Untersuchungen haben ergeben, dass die Plattform Druck auf die Verbraucher ausübt, indem sie die Zeit bis zum Ablauf eines Rabatts herunterzählt, obwohl die Aktion auch nach Ablauf des Countdowns fortgesetzt wird. Darüber hinaus wird Shein des sogenannten Greenwashing beschuldigt, also der Verbreitung falscher Informationen über die Umweltauswirkungen der angebotenen Waren.
Probleme der Verbraucher
Shein-Kunden haben Schwierigkeiten bei der Rückgabe gekaufter Produkte und im Kontakt mit dem Verkäufer. Nationale Behörden, die für den Verbraucherschutz zuständig sind, darunter auch das polnische UOKiK, das Teil des EU-Netzwerks CPC ist, das für die Umsetzung von EU-Vorschriften verantwortlich ist, führen zu diesem Thema Untersuchungen durch.
Wenn Shein die übermittelten Hinweise nicht befolgt, können die nationalen Behörden Strafen verhängen, die proportional zum jährlichen Umsatz der Plattform in diesen Ländern sind.
Sowohl Shein als auch eine andere chinesische Plattform, Temu, werden von der EU-Kommission als sehr große Online-Plattformen angesehen, weswegen sie die Bestimmungen des Digital Services Act (DSA) einhalten müssen.