EU zieht Stecker: Einheitlicher USB‑C-Anschluss für alle Geräte
Ab jetzt müssen tragbare elektronische Geräte, die in der EU verkauft werden, wie Mobiltelefone, Tablets, Digitalkameras, E-Reader, Kopfhörer und sogar Computermäuse, mit demselben Ladeanschluss, nämlich USB-C, ausgestattet sein. Ab April 2026 gelten diese Anforderungen auch für Laptops.
Die neuen Vorschriften umfassen auch Geräte wie Videospielkonsolen, Computertastaturen und tragbare GPS-Systeme. Die harmonisierte Technologie ermöglicht schnelles Laden und beseitigt die von den Herstellern auferlegten Ladegeschwindigkeitsbeschränkungen.
Verkauf von Geräten ohne Ladegerät
Bald werden Verbraucher elektronische Geräte ohne beigefügtes Ladegerät kaufen können. Diese Lösung wird den Überschuss an ungenutzten Ladegeräten auf dem Markt reduzieren. Hersteller sind verpflichtet, die Kunden über die Anforderungen an die Ladeleistung und die Kompatibilität mit dem Schnellstandard zu informieren. Diese Informationen müssen deutlich auf der Verpackung und als Beilage zum Gerät präsentiert werden.
Es wird geschätzt, dass Verbraucher jährlich über 250 Millionen Euro sparen werden. Die Reduzierung der Ladegeräteproduktion wird Elektroschrott um 980 Tonnen pro Jahr vermindern. Derzeit machen allein Ladegeräte für Telefone 11.000 Tonnen Elektroschrott jährlich aus.
Die Arbeiten an einheitlichen Ladegeräten begannen in der EU im Jahr 2009 als freiwillige Zusammenarbeit von Technologieunternehmen. Diese Zusammenarbeit ermöglichte es, die Zahl der Ladegerätetypen von 30 auf 3 zu reduzieren. Allerdings entwickelte Apple seinen eigenen Lightning-Anschluss, was die Europäische Kommission dazu veranlasste, gesetzliche Regelungen einzuführen.
Wie geht es weiter?
Die neuen Vorschriften zur gemeinsamen Ladeeinheit werden Laptops betreffen, die ab dem 28. April 2026 in der EU verkauft werden. Dadurch werden Benutzer noch mehr Sicherheit hinsichtlich der Kompatibilität ihrer Ladegeräte haben.