EuGH bestätigt 2,4 Milliarden Euro Strafe gegen Google wegen Marktmachtmissbrauchs
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat die Geldstrafe in Höhe von 2,4 Milliarden Euro aufrechterhalten, die Google aufgrund des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung durch die bevorzugte Behandlung des eigenen Produktvergleichsdienstes auferlegt wurde.
10.09.2024 13:51
Im Juni 2017 stellte die Europäische Kommission fest, dass Google auf dem europäischen Markt die Ergebnisse des eigenen Produktvergleichsdienstes auf der eigenen Seite der allgemeinen Suchergebnisse bevorzugt hatte im Verhältnis zu den Ergebnissen konkurrierender Online-Produktvergleichsdienste.
Google stellte die Suchergebnisse des eigenen Produktvergleichsdienstes an erster Stelle dar und hob sie in "Rahmen" hervor, die mit auffälligen visuellen und textlichen Informationen versehen waren. Hingegen tauchten die Suchergebnisse konkurrierender Vergleichsdienste lediglich als gewöhnliche allgemeine Ergebnisse auf, die in Form von blauen Links sichtbar waren.
Die Europäische Kommission stellte fest, dass die Suchmaschine Google ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht hatte und verhängte deshalb eine Geldstrafe in Höhe von 2,4 Milliarden Euro. Google legte gegen die Entscheidung der Kommission beim Gericht der Europäischen Union Berufung ein. In einem Urteil vom November 2021 wies das Gericht die Berufung zurück und bestätigte die Geldstrafe.
Google legte daraufhin beim EuGH Berufung ein und forderte die Aufhebung des Urteils des Gerichts der EU sowie die Feststellung der Nichtigkeit der Entscheidung der Kommission. In dem am Dienstag ergangenen Urteil wies der Gerichtshof die Berufung jedoch zurück und bestätigte damit das Urteil des Gerichts der EU.
Der Gerichtshof betonte in der Entscheidung, dass auf dem EU-Markt das Verhalten von Unternehmen, die eine marktbeherrschende Stellung einnehmen, verboten ist, das den Wettbewerb zwischen den Konkurrenten einschränkt und damit einzelnen Unternehmen und Verbrauchern Schaden zufügen kann.
Das Verhalten von Google war diskriminierend
Es geht unter anderem um Verhaltensweisen, die durch andere Mittel als den Wettbewerb Schwierigkeiten für den Erhalt oder die Entwicklung des Wettbewerbs auf einem Markt schaffen, auf dem der Wettbewerb bereits aufgrund der Anwesenheit eines oder mehrerer marktbeherrschender Unternehmen geschwächt ist.
Der EuGH stellte fest, dass das Gericht der EU zu Recht festgestellt hatte, dass das Verhalten von Google aufgrund der Markteigenschaften und der besonderen Umstände des Falls diskriminierend war und nicht in den Bereich des Wettbewerbs fiel.