NachrichtenEuGH-Urteil: Lkw-Rückkehrregelung gekippt, Mobilitätspaket bleibt

EuGH-Urteil: Lkw‑Rückkehrregelung gekippt, Mobilitätspaket bleibt

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in seinem am Freitag ergangenen Urteil die Klagen von sieben Ländern gegen die EU-Vorschriften für Lkw-Fahrer abgewiesen. Er erklärte jedoch die Verpflichtung zur Rückkehr der Fahrzeuge zum Standort des Transportunternehmens alle zwei Monate für nichtig.

EuGH-Urteil: Lkw-Rückkehrregelung gekippt, Mobilitätspaket bleibt
Bildquelle: © PAP

04.10.2024 12:28

Der Gerichtshof hat eine Entscheidung zum sogenannten Mobilitätspaket getroffen, das die Vorschriften für Berufskraftfahrer von Lastkraftwagen betrifft. Die Sitzung des EuGH am Freitag hatte zum Ziel, die von sieben Ländern, eingereichten Proteste gegen diese Regelungen zu prüfen.

Der Gerichtshof wies die meisten dieser Einwände zurück. Für ungültig wurde jedoch eine Anforderung zur Rückkehr der Fahrzeuge zum Sitz des Transportunternehmens alle zwei Monate erklärt.

Einwand gegen das Mobilitätspaket abgelehnt: Auswirkungen auf Lkw-Fahrer

Das Mobilitätspaket, das 2020 von der Europäischen Union eingeführt wurde, zielt darauf ab, die Arbeitsbedingungen für Berufskraftfahrer, die lange Strecken am Steuer großer Transportfahrzeuge zurücklegen, zu verbessern. Es führt neue Anforderungen für Unternehmen mit einer Flotte von Lkw im Güterverkehr in Europa ein.
Litauen, Bulgarien, Rumänien, Zypern, Ungarn, Malta und Polen reichten beim EuGH eine Beschwerde gegen diese Regelungen ein und forderten deren Aufhebung. Die Länder Mittel- und Osteuropas, die eine große Anzahl von Firmen in diesem Sektor haben und im EU-Güterverkehr dominieren, sind besonders stark an diesen Vorschriften interessiert.
Die Gegner der Regeln argumentieren, dass das Mobilitätspaket nicht zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Fahrer führen wird. Vielmehr könnten ihre Unternehmen durch die Maßnahmen nur vom westlichen europäischen Markt verdrängt werden, aufgrund der dort höheren Wettbewerbsfähigkeit.
Trotzdem entschied der EuGH, dass die Regelungen mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar sind, mit Ausnahme der Anforderung, dass die Fahrer mit den Fahrzeugen alle zwei Monate in das Land der Registrierung des Unternehmens zurückkehren müssen. Der Gerichtshof erklärte, dass "das Parlament und der Rat (die EU-Mitgliedstaaten) keine ausreichenden Beweise vorgelegt haben, um die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme zum Zeitpunkt ihrer Annahme zu beurteilen".
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