Italien verschärft Strafen: Alkohol- und Handysünder im Fokus
Am Samstag, dem 14. Dezember, trat in Italien ein neuer Straßenverkehrskodex in Kraft, der die Strafen für das Fahren unter Alkoholeinfluss und das Benutzen eines Mobiltelefons während der Fahrt verschärft. Eine neue Regelung ist die Pflicht zur Montage einer Alkoholwegfahrsperre für Fahrer, die zuvor wegen Trunkenheit am Steuer bestraft wurden.
Die neuen Verkehrsregeln in Italien beinhalten strengere Strafen für Autofahrer, die unter Alkohol- und Drogeneinfluss fahren, sowie für diejenigen, die während der Fahrt ihr Handy nutzen. Neu ist die Anforderung zur Installation einer Alkoholwegfahrsperre für Fahrer, die bereits einmal wegen Trunkenheit am Steuer bestraft wurden.
Das Halten des Handys während der Fahrt kann mit einer Geldstrafe von 250 bis 1000 Euro belegt werden, führt zu einem einwöchigen Fahrverbot und bis zu 10 Punkten im Fahreignungsregister. Bei wiederholtem Verstoß erhöht sich die Strafe auf 1400 Euro, und der Führerschein kann für drei Monate eingezogen werden.
Weiterhin wurde das Verbot für das Fahren von leistungsstarken Fahrzeugen für Führerscheinneulinge von einem auf drei Jahre verlängert.
Strafen für das Fahren unter Alkoholeinfluss
Die Strafen für das Fahren unter Alkoholeinfluss sind nun strenger. Bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 bis 0,8 Promille beträgt das Bußgeld bis zu 2170 Euro, und der Führerschein kann für drei bis sechs Monate entzogen werden. Bei einer Konzentration von 0,8 bis 1,5 Promille verdoppelt sich das Bußgeld, und der Fahrer kann für ein halbes Jahr inhaftiert werden.
Liegt die Blutalkoholkonzentration über 1,5 Promille, beträgt die Strafe bis zu 6000 Euro, zusätzlich droht eine sechsmonatige Haftstrafe und der Entzug des Führerscheins für ein bis zwei Jahre. Fahrer mit einem Alkoholgehalt von mehr als 0,8 Promille müssen eine Alkoholwegfahrsperre in ihren Fahrzeugen einbauen lassen.
Neue Vorschriften für E-Scooter und Parken
Wegen der zunehmenden Beliebtheit von E-Scootern und der damit verbundenen Unfälle wurde die Pflicht zur Anbringung von Kennzeichen und zum Tragen eines Helms eingeführt.
Das Bußgeld für das Parken auf Plätzen, die für Menschen mit Behinderungen vorgesehen sind, beträgt bis zu 990 Euro, und für das Parken auf der Fahrbahn sowie an Bushaltestellen bis zu 660 Euro.
Die neuen Vorschriften zielen darauf ab, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und verantwortungsbewusstes Verhalten bei den Fahrern zu fördern. Der Infrastruktur- und Verkehrsminister, Vizepremier Matteo Salvini, betonte, dass die geänderten Regeln darauf abzielen, "mehr Sicherheit und Prävention, den Kampf gegen Missbrauch und unangemessenes Verhalten sowie echte Verkehrserziehung" zu erreichen.