EssenKontroverse Rezepte: Würstchen-Auflauf als kulinarischer Genuss

Kontroverse Rezepte: Würstchen-Auflauf als kulinarischer Genuss

Ich möchte euch ein Rezept vorstellen, das aus der Perspektive der Ernährungsexperten vielleicht etwas kontrovers erscheint. Würstchen als Hauptbestandteil eines Abendessens? Nun, dieses Rezept mag polarisierend sein, aber der Geschmack ist jede Sünde wert!

Kontroverse Rezepte: Würstchen-Auflauf als kulinarischer Genuss
Bildquelle: © Adobe Stock | chudo2307

25.10.2024 17:24

Würstchen sind ein Lebensmittelprodukt, das immer noch viele Emotionen weckt. Und das aus gutem Grund! Ich bin keineswegs der Meinung, dass wir unsere Gesundheit und Fitness ihnen anvertrauen sollten. Man muss jedoch ehrlich sein und eine offensichtliche Tatsache feststellen: Es gibt Würstchen und es gibt… Würstchen. Diejenigen mit gutem, einfachem Inhalt und hohem Fleischanteil (jeglicher Anteil von Separatorenfleisch sollte definitiv ausgeschlossen werden) und mit so wenigen Zusätzen wie möglich sind gar nicht so schlecht. Und ich sehe nichts besonders Schlimmes daran, sie hin und wieder zu essen. Und das nicht nur zum Frühstück.

Neulich habe ich beschlossen, ein Rezept auszuprobieren, das mir schon lange im Kopf herumschwirrt: Kartoffel-Auflauf mit Würstchen. Klingt das kontrovers? Vielleicht, aber vergessen wir nicht, dass ein Cheat Day sogar in strikten Diäten existiert. Und genau so behandle ich dieses Gericht. Es ist einfach, lecker, günstig, und niemand kann mir einreden, dass es ein kulinarisches Verbrechen ist! Aber glaub mir nicht einfach so, setze das Rezept in die Tat um und beurteile selbst.

Kartoffel-Auflauf mit Würstchen

Zutaten:

  • 300 g hochwertige Würstchen,
  • 700 g Kartoffeln,
  • 2 Zwiebeln,
  • 1 Zucchini,
  • 4 eingelegte Gurken,
  • 100 ml Tomatenpüree,
  • 200 g gelber Käse in Würfeln,
  • Salz,
  • Pfeffer,
  • Kräuter der Provence,
  • Öl zum Braten.

Zubereitung:

  1. Kartoffeln schälen, waschen und kochen. Sie müssen nicht ganz weich sein, im Gegenteil, es ist besser, wenn sie das nicht sind. Trotzdem koche ich sie lieber vor, als sie roh zu verwenden; so verbinden sie sich besser mit den anderen Zutaten. Nach dem Abgießen schneide ich die Kartoffeln in Scheiben.
  2. Ich zerkleinere das restliche Gemüse: Zucchini in Streifen, Zwiebeln in Spalten und Gurken in Würfel.
  3. Die Würstchen schneide ich ebenfalls in kleinere Stücke.
  4. Anschließend brate ich das ganze Gemüse (außer den Kartoffeln) sowie die Würstchen in einer kleinen Menge Öl an.
  5. Zum Schluss gieße ich sie mit dem mit Wasser vermischten Tomatenpüree auf und würze sie mit Salz, Pfeffer und Kräutern der Provence.
  6. Jetzt lege ich die Hälfte der Kartoffeln auf den Boden einer feuerfesten Form. Darauf kommen das Gemüse und die Würstchen, dann die restlichen Kartoffeln.
  7. Den Belag bestreue ich mit geriebenem Käse. Ich backe 12 Minuten bei 180°C und fertig. Guten Appetit!
Für Sie ausgewählt
© Daily Wrap
·

Das Herunterladen, Vervielfältigen, Speichern oder jegliche andere Nutzung der auf dieser Website verfügbaren Inhalte—unabhängig von deren Art und Ausdrucksform (insbesondere aber nicht ausschließlich: verbal, verbal-musikalisch, musikalisch, audiovisuell, auditiv, textlich, grafisch sowie die darin enthaltenen Daten und Informationen, Datenbanken und die darin enthaltenen Daten) und deren Form (z. B. literarisch, journalistisch, wissenschaftlich, kartografisch, Computerprogramme, bildende Kunst, fotografisch)—erfordert die vorherige und ausdrückliche Zustimmung von Wirtualna Polska Media Spółka Akcyjna mit Sitz in Warschau, dem Eigentümer dieser Website, unabhängig von der Art der Erschließung und der verwendeten Methode (manuell oder automatisiert, einschließlich der Verwendung von maschinellem Lernen oder künstlicher Intelligenz). Die obige Einschränkung gilt nicht für die Anwendung ausschließlich zum Zweck der Erleichterung der Suche durch Internetsuchmaschinen und der Gebrauch im Rahmen vertraglicher Beziehungen oder erlaubter Nutzung gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.Detaillierte Informationen zu diesem Hinweis finden Sie  hier.