NachrichtenKubas Energiekrise: Stromausfälle und neue Unternehmenspflichten

Kubas Energiekrise: Stromausfälle und neue Unternehmenspflichten

Auf dem von einem energetischen Chaos erfassten Kuba sind mindestens neun Kraftwerke außer Betrieb – das geht aus Berichten unabhängiger Medien des Landes hervor. Der Stillstand ist hauptsächlich auf Ausfälle der Energiesysteme zurückzuführen.

Kubas Energiekrise: Stromausfälle und neue Unternehmenspflichten
Bildquelle: © Getty Images | Roberto Machado Noa
Katarzyna Kalus

28.11.2024 | aktualisierung: 28.11.2024 08:33

Nach Angaben von Radio Martí herrschte am Mittwoch die schwierigste Situation bei der Verteilung von Elektrizität in den Provinzen Guantánamo und Artemisa – im Osten beziehungsweise Westen der karibischen Insel.

Aus den Berichten der Station geht hervor, dass die Schwierigkeiten bei der Stromübertragung unter anderem im Zusammenhang mit Schäden am Energieübertragungssystem stehen, die durch die Herbsthurrikane Oscar und Rafael verursacht wurden.

Zwar wurde, wie das Portal 14ymedio erinnerte, am Montag nach mehrtägigen Reparaturen der Betrieb des Hauptkraftwerks in der Stadt Matanzas, im Westen des Landes, wieder aufgenommen, aber neun andere Kraftwerke stellten ihren Betrieb ein.

Am Donnerstag, wie das unabhängige Portal mitteilte, waren fünf Kraftwerke wegen Störungen geschlossen, während in vier weiteren Anlagen Reparaturen im Gange waren.

Neue Pflicht für Unternehmen: Behörden drohen mit Strafen

Seit Oktober gibt es auf Kuba sehr häufige und lang andauernde Unterbrechungen der Stromversorgung. In den meisten Provinzen des Landes dauern die Stromausfälle von einigen Stunden bis zu einem Dutzend Stunden täglich an.

Angesichts der Energiekrise im Land haben die kubanischen Behörden dazu aufgerufen, "die Energiequellen zu kontrollieren und effizient zu nutzen" sowie darin zu investieren, erneuerbare Energiequellen wie Solarpanele zu erschließen. Unternehmen sollen innerhalb von fünf Jahren nachweisen, dass sie ein stromerzeugendes Gerät besitzen. Bei Nichterfüllung dieser Pflicht werden Strafen in Höhe von 760 EUR verhängt.

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