NachrichtenMarine Le Pen verliert Wählbarkeit nach Urteil wegen Veruntreuung

Marine Le Pen verliert Wählbarkeit nach Urteil wegen Veruntreuung

Marine Le Pen und andere Europaabgeordnete des Rassemblement National wurden laut Medienberichten zu einem Entzug der Wählbarkeit verurteilt. Dies basiert auf einem Urteil wegen Veruntreuung europäischer Gelder. Somit kann die Führungsfigur der französischen Rechten bei den Präsidentschaftswahlen 2027 nicht antreten.

Marine Le Pen
Marine Le Pen
Bildquelle: © PAP | TERESA SUAREZ

Am Montag entschied ein Pariser Gericht, dass neun Abgeordnete des Rassemblement National, darunter Marine Le Pen, im Zusammenhang mit der Affäre um die Assistenten des Europäischen Parlaments der Unterschlagung öffentlicher Mittel schuldig sind.

Die Abgeordneten beschäftigten 12 Assistenten, die aus europäischen Mitteln bezahlt wurden. Die Mitarbeiter arbeiteten jedoch nicht in Straßburg, sondern verrichteten Aufgaben für die Partei Rassemblement National (ehemals Front National).

Das Gericht bezifferte den Gesamtschaden auf 2,9 Millionen Euro. Allein Le Pen soll durch die Beschäftigung von vier Assistenten 474.000 Euro veruntreut haben.

- Es wurde festgestellt, dass alle diese Personen tatsächlich für die Partei (Rassemblement National - Anmerkung der Redaktion) tätig waren und dass die Abgeordneten ihnen keine parlamentarischen Aufgaben übertrugen - erklärte die Richterin. Die Assistenten wechselten dann von einem Abgeordneten zum anderen.

Marine Le Pen tritt nicht bei den Präsidentschaftswahlen an

Das Gericht entschied, dass alle Verurteilten ihre Wählbarkeit verlieren und daher nicht kandidieren können. Der genaue Zeitraum ist bisher nicht bekannt.

Laut „Le Figaro“ soll Le Pen den Gerichtssaal noch vor der Urteilsverkündung sichtlich verärgert verlassen haben.

Das Urteil stellt einen herben Rückschlag für die politische Zukunft von Le Pen dar, die bei den Präsidentschaftswahlen 2027 kandidieren wollte. Die Politikerin führt seit langem die Umfragen an.

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