Mehlwurm-Pulver in Lebensmitteln: EU‑Regelung spaltet Verbraucher
Die Europäische Kommission bringt Veränderungen auf den Lebensmittelmarkt. Die Verwendung von Pulver aus Mehlwurmlarven als Bestandteil in Lebensmitteln wurde genehmigt, unter anderem in Backwaren. Dieser Schritt ist bei Verbrauchern umstritten.
Die von der Europäischen Kommission veröffentlichte Verordnung (EU 2025/89) erlaubt die Verwendung von Pulver aus Mehlwurmlarven in diversen Produkten wie Käse, Marmeladen, Nudeln und Brot. Die Voraussetzung ist, dass die Larven UV-Strahlung ausgesetzt werden. Produkte mit diesem Bestandteil müssen entsprechende Warnhinweise tragen, um insbesondere Personen mit Schalentierallergien vor möglichen Reaktionen zu warnen.
Der Ökonom Adam Gwiazda hebt hervor, dass die Entscheidung der Europäischen Kommission Teil der FAO-Politik ist, die seit Jahren Insekten als umweltfreundlichere Proteinquelle fördert. Neben dem Mehlwurm wurden auch Haus- und Wanderheuschrecken in gefrorener, getrockneter oder gemahlener Form auf die Liste der zum Verzehr zugelassenen Lebensmittel gesetzt.
Das Weltwirtschaftsforum betont, dass Insekten helfen könnten, den Klimawandel zu bekämpfen, indem sie als alternative Proteinquellen dienen. In die Kategorie "neuartige Lebensmittel" fallen nicht nur Insekten, sondern auch Algen und mit modernen Methoden hergestellte Produkte, heißt es weiter.
Insekten auf dem polnischen Markt
Wie die "Rz" bemerkt, sind in polnischen Geschäften bereits Produkte mit Insekten erhältlich, zum Beispiel Proteinriegel mit Grillen oder Chips mit Mehlwürmern.
HiProMine, ein polnisches Unternehmen, das sich mit der Produktion von Insektenlarven als Tierfutter beschäftigt, erlebt ein dynamisches Wachstum. Das Unternehmen plant, eine hohe Rentabilität zu erreichen, indem es eine neue Produktionsstätte einrichtet, die zwischen 50.000 und 60.000 Tonnen Produkte pro Jahr herstellen kann.
Der Trend zur Nutzung von Insekten in Lebensmitteln beschränkt sich nicht auf Europa. In Singapur wurde bereits 2024 der Verzehr von 16 Insektenarten, darunter Käfer und Heuschrecken, genehmigt. Die Bedingung ist jedoch, dass diese Bestandteile aus kontrollierten Zuchten stammen.