NachrichtenMerz scheitert überraschend: Kanzlerwahl ohne Mehrheit im Bundestag

Merz scheitert überraschend: Kanzlerwahl ohne Mehrheit im Bundestag

Friedrich Merz, der Vorsitzende der deutschen Christdemokraten CDU/CSU, erhielt im Bundestag bei der ersten Abstimmung über die Wahl des deutschen Kanzlers nicht die erforderliche Mehrheit.

Friedrich Merz erreichte in der ersten Runde nicht die erforderliche Mehrheit.
Friedrich Merz erreichte in der ersten Runde nicht die erforderliche Mehrheit.
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Große Überraschung in Berlin: Der Kandidat für das Amt des neuen Kanzlers Deutschlands, der Vorsitzende der Christdemokraten, Friedrich Merz, erhielt nicht die erforderliche Mehrheit in der Abstimmung des Bundestages über die Wahl des Kanzlers.

In der geheimen Abstimmung am Dienstag, dem 6. Mai, wurde die Kandidatur von Merz von 310 Abgeordneten unterstützt, 307 stimmten dagegen und drei enthielten sich. Die benötigte Mehrheit betrug 316 Stimmen.

Mit einem solchen Ergebnis hatte niemand gerechnet, denn die Koalition aus CDU/CSU und SPD verfügt im Bundestag über insgesamt 328 Stimmen. Wie die Bundestagspräsidentin Julia Klöckner bekannt gab, nahmen an der Abstimmung am Dienstag 621 von 630 Abgeordneten teil. Eine Stimme war ungültig.

Zwei Wochen für die Wiederholung der Wahl

Diese Situation ist ein Novum in der deutschen Politik. Noch nie zuvor ist ein Kanzlerkandidat nach Parlamentswahlen und erfolgreichen Koalitionsverhandlungen im ersten Wahlgang gescheitert.

Das deutsche Grundgesetz sieht jedoch ein Verfahren für einen solchen Fall vor. Artikel 63 besagt: "Wird der Vorgeschlagene nicht gewählt, so kann der Bundestag binnen vierzehn Tagen nach dem Wahlgange mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder einen Bundeskanzler wählen."

Sollte auch der zweite Anlauf scheitern, reicht im dritten Wahlgang bereits die einfache Mehrheit der abstimmenden Abgeordneten zur Wahl des Kanzlers. Dann entscheidet jedoch der Bundespräsident, ob er den mit einfacher Mehrheit gewählten Kanzler ernennt oder das Parlament auflöst und Neuwahlen ausruft.

Wie geht es weiter?

Am Dienstag nach der gescheiterten Abstimmung versammelten sich die Fraktionen der Koalitionsparteien, um zu besprechen, was zu tun ist. Es ist noch nicht bekannt, wann die erneute Abstimmung über die Wahl des Kanzlers stattfinden wird.

Laut Kommentatoren ist es nicht ausgeschlossen, dass der zweite Anlauf zur Wahl des Kanzlers noch am Freitag, dem 9. Mai, stattfinden wird. Beide Koalitionsfraktionen müssten dann jedoch für hundertprozentige Anwesenheit sorgen und in der Abstimmung Fraktionsdisziplin wahren.

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