TechnikNeues Laserabwehrsystem: Stryker SGT Stout setzt Maßstäbe

Neues Laserabwehrsystem: Stryker SGT Stout setzt Maßstäbe

Der amerikanische Zweig des Unternehmens Leonardo DRS präsentierte auf der Messe AUSA 2024 die neueste Version seines Luftabwehr- und Antidronen-Strykers. Es handelt sich dabei um eine Laserwaffe, die in der Lage ist, drei Ziele gleichzeitig zu bekämpfen.

Zweig mit dreifacher Anti-Drohnen-Waffe.
Zweig mit dreifacher Anti-Drohnen-Waffe.
Bildquelle: © leonardo drs
Przemysław Juraszek

19.10.2024 14:42

Während der vom 14. bis 16. Oktober stattfindenden Messe AUSA 2024 erhielt das US-Unternehmen Leonardo DRS von General Dynamics Land Systems (GDLS) einen Vertrag im Wert von 77 Millionen Dollar (70 Millionen Euro). Dieser Vertrag betrifft die Integration eines neuen Waffenpakets in das Luftabwehrsystem Stryker A1 IM-SHORAD, das kürzlich die Bezeichnung SGT Stout erhalten hat.

Das neue Waffenmodul wird eine wesentliche Steigerung der Effektivität und eine Reduzierung der Abschusskosten ermöglichen. Letzteres ist besonders im Fall von Drohnen wichtig, die sogar weniger als 1.000 Dollar (920 Euro) kosten können.

Der luftabwehrfähige Stryker SGT Stout der Zukunft — drei Systeme in einem

Leonardo DRS arbeitet an einem neuen Waffenpaket für den SGT Stout, das aus der Laserwaffe Locoust mit einer Leistung von 26 kW besteht. Diese Waffe kann kleine Drohnen aus einer Entfernung von vermutlich einem Kilometer oder mehr zerstören. Zudem ist sie mit einer automatischen Kanone XM914 im Kaliber 30 mm ausgestattet, die eine Reichweite von 2 bis 2,5 km hat, sowie mit einem Raketenwerfer für lasergeführte APKWS-Raketen, die Ziele aus einer Entfernung von bis zu 6 km abschießen können.

Auf der Präsentation konnte man sehen, wie eine FPV-Drohne mit dem Laser in wenigen Sekunden ausgeschaltet wurde. Der größte Vorteil der Laserwaffe, trotz der sehr hohen Anschaffungskosten und der großen Herausforderungen bei der Bereitstellung von Energie, sind die äußerst niedrigen Schusskosten pro Einheit, die nur wenige Cent betragen.

Zum Vergleich kostet die Verwendung programmierbarer Munition aus der 30-mm-Automatikkanone bereits 1.000 Dollar pro Schuss, und eine APKWS-Rakete kostet über 13.000 Dollar (12.000 Euro) pro Stück. Das ist sehr günstig im Vergleich zu einer einzelnen FIM-92 Stinger-Rakete, die mehrere hunderttausend Dollar (zweiundneunzigtausend Euro) kostet.

Ein mächtiger Laser aus den USA

Diese Ausstattung ermöglicht einen gestaffelten Schutz im Falle eines Drohnen-Schwarmangriffs. Zunächst werden Raketen mit einem Explosionsradius von bis zu 150 Metern eingesetzt. Danach zielen die automatisierte Kanone auf die überlebenden Drohnen, und schließlich werden die Überreste mit dem Laser eliminiert. Bei einem kleinen Angriff können alle Eindringlinge mit dem kostengünstigen Laser zerstört werden, während teurere Waffen für schwierigere Ziele reserviert bleiben.

Erwähnenswert ist, dass der SGT Stout mit vier festen AESA-Radarantennen ausgestattet ist, die eine stetige 360-Grad-Überwachung des Luftraums ermöglichen. Diese Radare sind darauf ausgelegt, selbst die kleinsten Drohnen zu erkennen, und das Feuerleitsystem ermöglicht eine schnelle Kategorisierung der Ziele sowie die Zuweisung der optimalen Bekämpfungsmittel.

Für Sie ausgewählt
© Daily Wrap
·

Das Herunterladen, Vervielfältigen, Speichern oder jegliche andere Nutzung der auf dieser Website verfügbaren Inhalte—unabhängig von deren Art und Ausdrucksform (insbesondere aber nicht ausschließlich: verbal, verbal-musikalisch, musikalisch, audiovisuell, auditiv, textlich, grafisch sowie die darin enthaltenen Daten und Informationen, Datenbanken und die darin enthaltenen Daten) und deren Form (z. B. literarisch, journalistisch, wissenschaftlich, kartografisch, Computerprogramme, bildende Kunst, fotografisch)—erfordert die vorherige und ausdrückliche Zustimmung von Wirtualna Polska Media Spółka Akcyjna mit Sitz in Warschau, dem Eigentümer dieser Website, unabhängig von der Art der Erschließung und der verwendeten Methode (manuell oder automatisiert, einschließlich der Verwendung von maschinellem Lernen oder künstlicher Intelligenz). Die obige Einschränkung gilt nicht für die Anwendung ausschließlich zum Zweck der Erleichterung der Suche durch Internetsuchmaschinen und der Gebrauch im Rahmen vertraglicher Beziehungen oder erlaubter Nutzung gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.Detaillierte Informationen zu diesem Hinweis finden Sie  hier.