Trump eskaliert Zölle: EU plant Vergeltung gegen USA‑Tech-Giganten
Präsident Donald Trump drohte, ab dem 1. Juni 50-prozentige Zölle auf Importe aus der Europäischen Union einzuführen. Das ist mehr als doppelt so hoch wie die vorherige Drohung. Die EU bereitet daraufhin eine Antwort vor, die traditionelle Zölle auf amerikanische Produkte umfassen könnte, aber auch Maßnahmen gegen amerikanische Technologiekonzerne in Betracht zieht.
Präsident Trump verkündete seine Absichten am 23. Mai. Er behauptete, dass "die Gespräche mit der Europäischen Union nirgendwohin führen" und dass "die EU ein sehr schwieriger Verhandlungspartner" sei. Diese Ankündigung traf europäische Beamte besonders hart, da sie laut einem internen Memo vom 14. Mai, das dem Economist vorlag, an eine Deeskalation der Handelskonflikte geglaubt hatten. Dies geschah, nachdem die Vereinigten Staaten begannen, die Auswirkungen der von Trump zuvor verhängten Zölle zu spüren.
Die Europäische Union hat bereits vorläufige Gegenmaßnahmen vorbereitet, die Importe und Exporte aus den USA im Wert von jährlich 94 Milliarden Euro betreffen könnten. Vorgesehen sind traditionelle Zölle auf amerikanische Transportausrüstung, Agrarprodukte und sogar Achterbahnen. Zudem plant die EU, den Verkauf von Chemikalien und Metallen einzuschränken, auf die amerikanische Stahlwerke angewiesen sind. Angesichts des von Trump vorgeschlagenen Zolls, insbesondere des neuesten, wären diese Maßnahmen jedoch nur eine moderate Antwort.
Digitale Dienste als Achillesferse der USA
Obwohl die Europäische Union einen Überschuss im Warenhandel mit Amerika hat, kauft sie mehr Dienstleistungen als sie verkauft. Daher erwägt die EU modernere Formen der Vergeltung. Trump beklagt die von der EU verhängten Strafen gegen amerikanische Technologiegiganten, doch die Gemeinschaft könnte viel weiter gehen. Amerikanische digitale Dienstleistungen sind nämlich ein empfindlicher Punkt, den Europa ausnutzen könnte.
Gemäß einem Moratorium der Welthandelsorganisation sind "elektronische Übertragungen" von Zöllen ausgenommen, und der Versuch, direkt Gebühren darauf zu erheben, wäre ein bürokratischer und rechtlicher Albtraum. Es bleiben drei Optionen: technische Einschränkungen, neue Steuern und intensivere rechtliche Verfahren.
Was die Einschränkungen betrifft, so möchte Stéphane Séjourné, stellvertretender Vorsitzender der Europäischen Kommission für den Binnenmarkt, "Kauft europäisch"-Klauseln für empfindliche Sektoren einführen. Einige Länder analysieren bereits ihre Abhängigkeit von amerikanischen Anbietern digitaler Dienstleistungen. Die Europäische Union könnte die Vorschriften verschärfen, zumal bald eine Sammlung von Cloud-Regeln veröffentlicht werden soll. Microsoft hat bereits versucht, europäische Bedenken zu reduzieren, indem es "fünf digitale Verpflichtungen" angekündigt hat, die den Aufbau von Infrastruktur und den Schutz der Privatsphäre umfassen.
Steuern und rechtliche Maßnahmen als alternative Druckmittel
Die Datenspeicherung ist ein weiteres Thema, das die EU nutzen könnte. Eine andere Option wäre die Besteuerung digitaler Dienstleistungen. Solche Steuern beziehen sich in der Regel auf Werbeeinnahmen, wenn diese einen bestimmten Schwellenwert überschreiten. Sie sind ein Versuch, das Problem zu umgehen, dass Technologieunternehmen Gewinne in Steueroasen verbuchen, anstatt dort, wo Wert geschaffen oder Verkäufe getätigt werden. Das Problem ist, dass solche Steuern ähnlich wie Zölle die Verbraucher treffen.
Es bleibt auch die rechtliche Möglichkeit. Am 23. April hat die Kommission gegen Meta und Apple Bußgelder in Höhe von jeweils 200 Millionen und 500 Millionen Euro verhängt wegen Verletzung des EU-Gesetzes über digitale Märkte (DMA). Eine Entscheidung über Alphabet wird demnächst erwartet. Die EU könnte in Zukunft die Strafgelder erhöhen, wenn das DMA besser etabliert ist. Ein Schwestergesetz zum DMA, das digitale Dienstleistungsgesetz, das darauf abzielt, schädliche Inhalte und Desinformation zu verhindern, ist eine weitere mögliche Waffe. Es wurde bereits gegen die Plattform X von Elon Musk eingesetzt.