NachrichtenUNO kritisiert die Mongolei: Putin während Besuchs nicht festgenommen

UNO kritisiert die Mongolei: Putin während Besuchs nicht festgenommen

Die Vorbereitende Kammer des Internationalen Strafgerichtshofs hat entschieden, dass die Mongolei, ein Unterzeichner des internationalen Rechtsakts von 1998, die Vereinbarungen gebrochen hat. Das Land hatte die Gelegenheit, Wladimir Putin während seines Besuchs im September festzunehmen, da dieser wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt ist, ignorierte jedoch den Haftbefehl.

UNO kritisiert die Mongolei: Putin während Besuchs nicht festgenommen
Bildquelle: © Getty Images | Contributor#8523328

25.10.2024 13:52

Der Bruch des Römischen Statuts durch die Mongolei, einem Recht zum Schutz von Frieden und Sicherheit in der eingerichteten Welt um Verantwortliche für Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen der Aggression zu bestrafen, ist dem Internationalen Strafgerichtshof nicht entgangen. Am Donnerstag wurde in dieser Angelegenheit ein Urteil gefällt.

Die Vorbereitende Kammer des IStGH erkannte an, dass die Mongolei die Bestimmungen des Rechts gebrochen hat, dessen Unterzeichner sie ist. Trotz eines ausgestellten Haftbefehls wurde Wladimir Putin während seines offiziellen Besuchs in diesem Land im September nicht verhaftet.

Putin nicht verhaftet: Mongolei ignorierte internationale Vereinbarungen

  

Laut der veröffentlichten Erklärung entschied das Gericht, "aufgrund der Weigerung der Mongolei zur Zusammenarbeit", den Fall an eine höhere Instanz weiterzuleiten. Jetzt wird die Versammlung der Vertragsstaaten die damit verbundenen Dokumente analysieren und Entscheidungen über weitere Schritte treffen.

Die Vorbereitende Kammer betont, dass der IStGH wichtige Funktionen für die globale Gemeinschaft erfüllt. Das Urteil besagt, dass das Gericht die Gerichtsbarkeit über die schwersten internationalen Verbrechen hat, darunter schwere Verstöße gegen zentrale Normen des Völkerrechts.

Die Mongolei ist das erste Land, das Unterzeichner des Römischen Statuts ist, welches Putin nach dem vom IStGH im März 2023 erteilten Haftbefehl wegen Kriegsverbrechen besuchte. Gegen den Diktator liegt auch der Vorwurf der illegalen Deportation von Kindern aus den besetzten Gebieten der Ukraine nach Russland vor.

Laut dem grundlegenden Vertrag des Gerichtshofs hatte die Mongolei die Pflicht, mit dem IStGH zu kooperieren, einschließlich der Verhaftung und Auslieferung verdächtiger Personen, die ihr Territorium betreten. Der Vertrag enthält jedoch eine Ausnahme, die es Staaten ermöglicht, diese Verpflichtungen zu vermeiden, wenn ihre Umsetzung eine Verletzung früherer vertraglicher Verpflichtungen gegenüber einem anderen Staat oder die Verletzung diplomatischer Immunität und des Eigentums Dritter erfordern würde.

Seit der Ausstellung des Haftbefehls hat der russische Führer nur Länder besucht, die das Römische Statut nicht unterzeichnet haben. Im September jedoch reiste Putin nach Ulaanbaatar, wo er den Präsidenten der Mongolei, Uchnaagiin Churelsukh, traf.

Während des Besuchs wurden mehrere Vereinbarungen unterzeichnet, darunter ein Abkommen über die Zusammenarbeit bei der Lieferung von Erdölprodukten zwischen der Regierung der Russischen Föderation und der Regierung der Mongolei. Churelsukh und Putin nahmen auch an einer Militärparade zur Feier des 85. Jahrestages der Schlacht am Khalkhin-Gol teil, die zwischen Mai und September 1939 stattfand und einen Konflikt zwischen Japan und den kombinierten mongolischen und sowjetischen Kräften darstellte.

© Daily Wrap
·

Das Herunterladen, Vervielfältigen, Speichern oder jegliche andere Nutzung der auf dieser Website verfügbaren Inhalte—unabhängig von deren Art und Ausdrucksform (insbesondere aber nicht ausschließlich: verbal, verbal-musikalisch, musikalisch, audiovisuell, auditiv, textlich, grafisch sowie die darin enthaltenen Daten und Informationen, Datenbanken und die darin enthaltenen Daten) und deren Form (z. B. literarisch, journalistisch, wissenschaftlich, kartografisch, Computerprogramme, bildende Kunst, fotografisch)—erfordert die vorherige und ausdrückliche Zustimmung von Wirtualna Polska Media Spółka Akcyjna mit Sitz in Warschau, dem Eigentümer dieser Website, unabhängig von der Art der Erschließung und der verwendeten Methode (manuell oder automatisiert, einschließlich der Verwendung von maschinellem Lernen oder künstlicher Intelligenz). Die obige Einschränkung gilt nicht für die Anwendung ausschließlich zum Zweck der Erleichterung der Suche durch Internetsuchmaschinen und der Gebrauch im Rahmen vertraglicher Beziehungen oder erlaubter Nutzung gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.Detaillierte Informationen zu diesem Hinweis finden Sie  hier.