Erdoğans Rückzug: Kein erneutes Antreten bei Wahl 2028
Recep Tayyip Erdoğan hat angekündigt, dass er nicht plant, sich erneut um das Amt des Präsidenten der Türkei zu bewerben. Seine aktuelle Amtszeit ist die letzte, und die nächsten Wahlen werden im Jahr 2028 stattfinden.
Was sollten Sie wissen?
- Recep Tayyip Erdoğan hat erklärt, dass er nicht beabsichtigt, erneut als Präsident der Türkei zu kandidieren. Seine aktuelle Amtszeit ist die letzte gemäß dem geltenden Recht.
- Verfassungsänderung ist eines der Hauptziele von Erdoğan, der die derzeitige Verfassung als "von Putschisten geschrieben" nach dem Staatsstreich von 1980 beschreibt.
- Die nächsten Präsidentschaftswahlen in der Türkei sind für das Jahr 2028 geplant, weshalb Erdoğans derzeitige Amtszeit rechtmäßig enden wird.
Erdogans Erklärung
Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan versicherte, dass er sich nicht erneut um das Präsidentenamt bewerben möchte.
Er betonte, dass er eine neue Verfassung einführen möchte, die dem Land dient und nicht seinen persönlichen Ambitionen. Erdoğan stellte klar, dass seine aktuelle Amtszeit die letzte ist, was dem geltenden Recht entspricht.
- Wir wollen eine neue Verfassung nicht für uns selbst, sondern für unser Land. Ich bin nicht an einer Wiederwahl oder einer erneuten Kandidatur (für das Präsidentenamt) interessiert - sagte Erdoğan.
Erdoğan drängt seit Monaten auf eine Änderung der Verfassung, die er als "von Putschisten geschrieben" bezeichnet. Die aktuelle Verfassung wurde nach dem Staatsstreich von 1980 angenommen. Der türkische Präsident strebt an, den Konflikt mit der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) zu beenden, womit er möglicherweise die Unterstützung der Kurden für die neue Verfassung gewinnen möchte.
Erdoğans aktuelle Amtszeit ist seine dritte und die erste war vor dem Übergang vom parlamentarischen zum präsidentiellen System. Die Einführung des präsidentiellen Systems wurde durch ein Verfassungsreferendum im Jahr 2017 eingeleitet, in dem die Wähler zustimmten, dem Präsidenten weitreichende Befugnisse zu erteilen, die Anzahl der Amtszeiten jedoch weiterhin auf zwei zu begrenzen.