Deutschland hebt Schuldenbremse auf: Mehr Geld für Militär
Die Reform der sogenannten Schuldenbremse mit dem Ziel, die Militärausgaben zu erhöhen, genießt große Unterstützung in Deutschland. Aus einer Umfrage des ZDF geht hervor, dass 64 % der Befragten diese Änderung für richtig halten. Das Parlament hat bereits die notwendige Verfassungsänderung in dieser Angelegenheit genehmigt.
Deutschland ändert nachdrücklich seinen Ansatz zu Rüstung und Verteidigung nach drei Jahren umfassendem Krieg in der Ukraine. Der Wille zur Stärkung der Streitkräfte wird nicht nur von Regierungsvertretern geäußert, sondern auch von der Bevölkerung selbst.
Deutschland befürwortet größere Rüstung: Umfrage
In der Politbarometer-Umfrage wurden die Deutschen gefragt, ob sie einer Verfassungsänderung zustimmen würden, damit erhöhte Militärausgaben nicht zu steigender Verschuldung führen. 64 % der Befragten sind mit diesem Vorgehen einverstanden, während knapp ein Drittel der Befragten (32 %) dagegen ist.
In der Umfrage wurde auch über die laufenden Gespräche zwischen den USA und Russland zur Waffenruhe in der Ukraine gefragt. Die Mehrheit der deutschen Befragten (77 %) bezweifelt, dass der russische Führer Wladimir Putin ernsthaft an einer Waffenruhe interessiert ist, während 17 % daran glauben.
Der Bundesrat genehmigt die Verfassungsänderung Deutschlands
Am Freitag hat der Bundesrat (die zweite Kammer des deutschen Parlaments) die Verfassungsänderung genehmigt, die die Budgetbeschränkungen für Verteidigungs- und Sicherheitsausgaben aufhebt und Investitionen in die Infrastruktur ermöglicht.
Zuvor hatte der Bundestag ein Gesetz der CDU/CSU und SPD verabschiedet, das die in der deutschen Verfassung festgeschriebene "Schuldenbremse" reformiert, die es untersagt, das Haushaltsdefizit über 0,35 % des BIP zu erhöhen. Die eingeführten Änderungen sehen vor, dass Ausgaben für das Militär, den Zivilschutz, die Dienste und die Cybersicherheit, die 1 % des BIP überschreiten, keinen Budgetbeschränkungen unterliegen und zu deren Finanzierung Kredite aufgenommen werden können.