Gericht bestätigt: Schröder verliert erneut im Kampf um Büro
Der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder verlor am Donnerstag erneut einen Rechtsstreit um den Erhalt seines Büros im Bundestag. Die Richter des Bundesverwaltungsgerichts wiesen seine Klage in dritter Instanz ab.
Die Richter erklärten, dass es sich bei dem Fall um einen verfassungsrechtlichen Streit handele, den die Verwaltungsgerichte nicht entscheiden können. Nur das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe kann klären, ob Schröder ein Anrecht auf ein Büro hat.
Der ehemalige Kanzler hatte bereits in den beiden vorherigen Instanzen verloren. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) entschied im letzten Jahr, dass Schröder kein Anrecht auf ein Büro habe.
Nun erklärten die Bundesrichter, dass das OVG in dieser Angelegenheit überhaupt keine Entscheidung hätte treffen dürfen. Dennoch wiesen sie Schröders Berufung gegen das Urteil zurück, da dieses korrekt ergangen sei, wie das Portal tagesschau berichtet.
Schröder war am Donnerstag bei der Verhandlung in Leipzig nicht anwesend.
Das Recht, das Büro zu nutzen, wurde dem Politiker im Jahr 2022 von der Haushaltskommission des Bundestags entzogen. Diese entschied damals, dass Schröder, da er die Pflichten eines ehemaligen Kanzlers nicht erfüllt, kein vom Staat finanziertes Büro inklusive Personal verdient.
Schröders Freundschaft mit Putin
Die Kritik an Schröder wegen seiner Verbindungen zum russischen Präsidenten Wladimir Putin wurde nicht ausdrücklich als Grund genannt, doch es wurde auf Folgen im Zusammenhang mit dem russischen Angriff hingewiesen.
Nach der russischen Aggression gegen die Ukraine wurde Schröder, der von 1998 bis 2005 an der Spitze der Bundesregierung stand, massiv für seine Kontakte zu den russischen Behörden kritisiert, insbesondere für seine Freundschaft mit Putin und seine Tätigkeiten in russischen Staatsunternehmen wie der Nord Stream AG, Gazprom und Rosneft.
Der ehemalige Kanzler verklagte den Bundestag im August 2022. Sein Anwalt Michael Nagel argumentierte damals, dass die Entscheidung der Haushaltskommission des Bundestags bezüglich des Büros rechtswidrig sei und der Einfluss auf die Entscheidungsfindung der Kommission offensichtlich anders war, als es die in den Vorschriften angegebenen Gründe erforderten.