EU bereitet Vergeltungszölle auf US‑Waren im Wert von 95 Mrd. Euro (88 Mrd. CHF) vor
Die Europäische Kommission hat Konsultationen über eine Liste von Waren im Wert von 95 Milliarden Euro (88 CHF Milliarden) eingeleitet, die aus den USA importiert werden. Diese Waren sollen im Falle einer Nichteinigung mit Washington mit Vergeltungszöllen durch die EU belegt werden. Auf der Liste stehen unter anderem Flugzeuge, Autos, Maschinen, Whisky, Fisch und Nüsse.
Die neue Liste berücksichtigt nicht die Waren, auf die die Europäische Union im April Zölle angekündigt hatte. Deren Einführung wurde anschließend aufgrund einer von Präsident Donald Trump angekündigten 90-tägigen Aufschiebung der sogenannten gegenseitigen Zölle ausgesetzt.
Vergeltungszölle der EU: Es gibt eine Liste
Die Europäische Kommission hat in einem neuen Schritt vorgeschlagen, auch Zölle auf Waren zu erheben, die aus der EU in die Vereinigten Staaten exportiert werden. Die Zollsätze sollen unter anderem Stahl und chemische Substanzen mit einem Wert von 4,4 Milliarden Euro (4 CHF Milliarden) betreffen, die in die USA verkauft werden.
Die Konsultationen zur neuen Liste werden bis zum 10. Juni dauern. Einige Waren könnten nach den Konsultationen von der Liste entfernt werden. „Wir laden Boeing ein, daran teilzunehmen“, sagte ein anonymer EU-Beamter gegenüber Journalisten.
Laut dem Vorschlag der Europäischen Kommission könnten Zölle auf Importe in die Luftfahrtindustrie einen Wert von 10,5 Milliarden Euro (9,77 CHF Milliarden) erreichen, wobei als Referenz der Importwert des Jahres 2024 dient. Der Wert der Waren aus dem Automobilsektor soll über 12 Milliarden Euro (11 CHF Milliarden) betragen.
Die Vergeltungszölle im Landwirtschaftssektor werden Importe im Wert von 6,5 Milliarden Euro (6 CHF Milliarden) umfassen, wobei amerikanische Alkoholika wie Whisky oder Wein 1,3 Milliarden Euro (1,21 CHF Milliarden) ausmachen. Die Europäische Kommission hat zudem Zölle auf Fisch im Wert von 0,5 Milliarden Euro (0,47 CHF Milliarden) vorgeschlagen. Nach den Konsultationen wird die Europäische Kommission eine endgültige Liste der vorgeschlagenen Waren zur Versteuerung ausarbeiten. Damit diese jedoch in Kraft treten, müssen sie die Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten erhalten.