NachrichtenVerfassungsschutz stuft AfD als extremistisch ein – Partei klagt

Verfassungsschutz stuft AfD als extremistisch ein – Partei klagt

Die Alternative für Deutschland (AfD) wurde vom deutschen Verfassungsschutz als extremistische Organisation eingestuft. Die Partei kündigt rechtliche Schritte an und bezeichnet die Entscheidung als einen "Schlag gegen die bundesdeutsche Demokratie".

Ko-Vorsitzender der Partei und Fraktion Alternative für Deutschland (AfD) Tino Chrupalla, AfD-Kandidat für den Vizepräsidenten des Bundestages Gerold Otten sowie die Ko-Vorsitzende der Partei und Fraktion AfD Alice Weidel.
Ko-Vorsitzender der Partei und Fraktion Alternative für Deutschland (AfD) Tino Chrupalla, AfD-Kandidat für den Vizepräsidenten des Bundestages Gerold Otten sowie die Ko-Vorsitzende der Partei und Fraktion AfD Alice Weidel.
Bildquelle: © PAP | CLEMENS BILAN

Was müssen Sie wissen?

          

  • Entscheidung des BfV: Der deutsche Verfassungsschutz (BfV) hat die Alternative für Deutschland (AfD) als extremistische Organisation eingestuft. Dies ermöglicht den Einsatz geheimer Überwachungsmethoden.
  • Reaktion der AfD: Die Parteivorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla kündigten rechtliche Schritte gegen diese Entscheidung an und behaupteten, sie sei politisch motiviert.
  • Politische Konsequenzen: Die Entscheidung des BfV bedeutet nicht die Illegalisierung der AfD, könnte jedoch ihre Aktivitäten und ihr Image vor einem Regierungswechsel beeinflussen.

Welche Vorwürfe gibt es gegen die AfD?

Der deutsche Verfassungsschutz stellte fest, dass das in der AfD dominierende Konzept der Nation auf ethnischen Kategorien basiert, was zur Ausgrenzung bestimmter Bevölkerungsgruppen von der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft führt. Ihre Partei werde kurz vor dem Regierungswechsel öffentlich diskreditiert und kriminalisiert. "Der damit verbundene, zielgerichtete Eingriff in den demokratischen Willensbildungsprozess ist daher erkennbar politisch motiviert", erklärten Weidel und Chrupallaerklärten Alice Weidel und Tino Chrupalla in einer Stellungnahme.

Wird die AfD illegalisiert?

Die Einstufung der AfD als extremistische Organisation bedeutet nicht ihre Illegalisierung. Nur das Bundesverfassungsgericht kann auf Antrag einer der Parlamentskammern oder der Regierung eine solche Entscheidung treffen. Die Entscheidung des BfV ermöglicht den Behörden die Verwendung geheimer Methoden zur Überwachung der Aktivitäten der Gruppe, was deren Funktionsweise beeinflussen könnte.

Was sind die nächsten Schritte der AfD?

Die Partei ist der Meinung, dass die Entscheidung des BfV politisch motiviert ist und die Demokratie gefährdet. Die AfD veröffentlichte eine Erklärung, in der sie betont, dass sie sich weiterhin rechtlich gegen diese verleumderischen Behauptungen verteidigen wird. Die Partei plant rechtliche Schritte gegen die Entscheidung des BfV. Sie sieht dies als einen "schweren Schlag gegen die bundesdeutsche Demokratie".

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