NachrichtenAmazon-Entlassung in Winsen: Streit um Abfindung eskaliert

Amazon-Entlassung in Winsen: Streit um Abfindung eskaliert

In Winsen kam es im Logistikzentrum von Amazon zu einer aufsehenerregenden Entlassung. Ein 36-jähriger Mitarbeiter, der in den letzten drei Jahren insgesamt 243 Krankheitstage hatte, wurde Ende April entlassen.

Amazon-Entlassung in Winsen: Streit um Abfindung eskaliert
Bildquelle: © Getty Images | Miguel J. Rodriguez Carrillo

Nach Angaben der "Landeszeitung Winsener" zeigen die Daten, dass der Mitarbeiter im Jahr 2022 an 60 Tagen, im Jahr 2023 an 55 Tagen und im Jahr davor sogar an 128 Tagen nicht zur Arbeit erschienen ist. Zusätzlich gab es 30 Krankheitstage im laufenden Jahr.

Der Arbeitgeber, erschöpft von der Situation, entschied sich, die Zusammenarbeit zu beenden. Besonders bemerkenswert ist, dass Amazon weiterhin das Gehalt des Mitarbeiters zahlte, da die sechswöchige Krankheitszeit, nach der die finanzielle Verantwortung der Versicherer übernimmt, nicht überschritten wurde.

Streit über Arbeitsbedingungen

Der Mitarbeiter behauptet, die Hauptursache für seine häufigen Abwesenheiten sei eine Fußverletzung, die durch die Notwendigkeit, lange Strecken bei der Arbeit zurückzulegen, entstanden sei. Seine Anwältin betont, dass das gesundheitliche Problem ungelöst blieb, was auf häufige Versetzungen auf verschiedene Positionen zurückzuführen sei.

Amazon weist diese Einwände zurück und betont, dass im Logistikzentrum in Winsen Roboter für den Warentransport zuständig sind, was den Bedarf an Fortbewegung der Mitarbeiter erheblich reduziert.

Richter Finn Altmüller, berichtet die "Landeszeitung Winsener", schlug vor, dass bei langjährigen Mitarbeitern andere Standards gelten sollten als bei neuen Mitarbeitern. Eine Kündigung kann gerechtfertigt sein, wenn ein großes Risiko weiterer Abwesenheiten besteht.

Einigungsversuch

Während der Mediationsgespräche bot Amazon eine Abfindung von 10.000 Euro (9.350 Franken) an. Das monatliche Gehalt des Mitarbeiters beträgt etwa 3.000 Euro (2.800 Franken). Der Mitarbeiter fordert jedoch eine höhere Summe von 28.000 Euro (26.200 Franken), was drei Monatsgehältern für jedes gearbeitete Jahr entspricht.

Der Richter wies darauf hin, dass diese Summe den üblichen Standard von einem halben Gehalt pro Arbeitsjahr übersteigt. Schließlich konnten sich die Parteien nicht einigen, sodass der Fall im August erneut vor Gericht verhandelt wird.

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