NachrichtenAfD klagt gegen Geheimdienst: Gericht entscheidet über Extremismus-Einstufung

AfD klagt gegen Geheimdienst: Gericht entscheidet über Extremismus-Einstufung

Die Alternative für Deutschland (AfD) hat Klage gegen den Geheimdienst eingereicht, nachdem dieser die Partei als extremistische Organisation eingestuft hat. Der Fall wurde beim Gericht in Köln eingereicht.

AfD gegen den Konterspionagedienst. Klage eingereicht
AfD gegen den Konterspionagedienst. Klage eingereicht
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Was müssen Sie wissen?

  • AfD-Klage: Die Alternative für Deutschland (AfD) hat beim Verwaltungsgericht in Köln Klage gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) eingereicht.
  • Einstufung durch das BfV: Das BfV hat die AfD als extremistische Organisation eingestuft, was den Einsatz verdeckter Methoden zur Überwachung ihrer Aktivitäten ermöglicht.
  • Diese Entscheidung erlaubt den Behörden die Anwendung verdeckter Methoden zur Überwachung der AfD-Aktivitäten, was ihre zukünftigen Handlungen und politischen Strategien beeinflussen könnte.

Warum hat die AfD Klage eingereicht?

Die Alternative für Deutschland (AfD) hat rechtliche Schritte gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) eingeleitet, nachdem dieses die Partei als extremistische Organisation eingestuft hatte. Die Klage wurde beim Verwaltungsgericht in Köln eingereicht, wo sich der Sitz des BfV befindet.

Durch die Klage beabsichtigt die Partei, sich juristisch dagegen zu wehren, dass sie von den zuständigen Behörden als rechtsextreme Organisation eingestuft, unter Beobachtung gestellt und weiteren Ermittlungen unterzogen wird.

Welche Vorwürfe gibt es gegen die AfD?

Das BfV begründete seine Entscheidung mit einem internen Gutachten von ca. 1.100 Seiten. In dem Dokument wird betont, dass die AfD ihr Nationsverständnis auf Herkunft und nicht auf Staatsbürgerschaft basiert. "Konkret betrachtet die AfD zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern als nicht gleichwertige Angehörige des durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes", erklärten die stellvertretenden Leiter des BfV, Sinan Selen und Silke Willems.

Was bedeutet die Entscheidung des BfV für die AfD?

Die Einstufung der AfD als extremistische Organisation bedeutet nicht ihre Illegalisierung, ermöglicht aber den Einsatz verdeckter Methoden zur Überwachung der Parteitätigkeiten durch die Behörden. Eine Entscheidung über eine mögliche Illegalisierung könnte nur auf Antrag des Verfassungsgerichts, einer der Parlamentskammern oder der Regierung getroffen werden.

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